Hygienekonzept Krollmann Arena

Durchführung Spielbetrieb 2. Handball-Bundesliga

Am 11.September 2021 startet die 2. Handball-Bundesliga in die Saison 2021/2022. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die HBL einen Leitfaden für Hygienekonzepte für den Spielbetrieb erarbeitet. Dieser Leitfaden mit seinen Empfehlungen ist Grundlage dieses Hygienekonzeptes. Dabei werden selbstverständlich die Corona- Schutzverordnungen und Regelungen der Bundesländer und der Gesundheitsämter vor Ort berücksichtigt.


1.    Grundlagen
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der Corona Schutzverordnung gilt die 3-G Regel – genesen, geimpft oder getestet- für Zuschauer in Sportstätten.
Für Zuschauer des VfL Eintracht Hagen gilt die 2-G Regel – genesen oder geimpft. Aufgrund dieser Regel sind Zuschauer ohne Beschränkung erlaubt und können ein personalisiertes Ticket erwerben.
Der Verein arbeitet mit der LUCA-App, so dass sich die Zuschauer auch mobil in die Veranstaltungen einchecken können.

  • Unmittelbar Spielbeteiligte - Unmittelbar Spielbeteiligte sind die Spieler*innen, Trainer-*innen und Betreuer*innen und Schiedsrichter*innen aller Mannschaften sowie ggf. weitere Offizielle der Vereine, sofern Sie am Spielbetrieb der Mannschaften direkt beteiligt sind.
  • Weitere Spielbeteiligte - Die weiteren Spielbeteiligten sind zum einen aktiv Spielbeteiligte, die während des Spiels auf bzw. direkt am Spielfeldrand zum Einsatz kommen und wo die Abstandswahrung zu unmittelbar Spielbeteiligten nicht vollständig gewährleistet werden kann. Dabei handelt es sich um die Schiedsrichter, das Kampfgericht und Wischer*in. Für diesen Personenkreis sind besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen. Für passiv Spielbeteiligte, die sich während des Spiels im Innenraum bzw. am Spielfeldrand aufhalten, und wo der Abstand zu unmittelbar Spielbeteiligten gewahrt werden kann, gelten die üblichen Schutzvorkehrungen.
  • Nachverfolgung möglicher Infektionsketten - Sämtliche Spielbeteiligte müssen im Vorfeld eines Spiels zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfasst werden. Die Listen mit den Kontaktdaten werden mindestens vier Wochen aufbewahrt. Der Eintritt in die Halle erfolgt, wenn möglich, über separate Eingänge für Mannschaften und weitere Spielbeteiligte; andernfalls sollten Zeitfenster für alle Spielbeteiligten festgelegt werden, in denen sie die Halle betreten und verlassen. Der Eingangsbereich ist entsprechend durch Verantwortliche des Heimvereins zu besetzen. Je nach allgemeiner Infektionslage und gegebenenfalls in Absprache mit den lokalen Behörden muss auf folgende verpflichtende Maßnahmen bei Ankunft aller Spielbeteiligten zurückgegriffen werden: • Desinfektion • Erfassung aller beteiligten Personen (zur Kontaktnachverfolgung) • Mund-Nasen-Schutz(FFP2-Maske): sonst kein Zutritt

2.    Nutzung der Sportstätte – aktive Teilnehmer

  • Mannschaften/Spielbeteiligte: alle Spieler und Spielbeteiligte sind geimpft oder genesen. Sollte kein vollständiger Impfschutz vorliegen sind die Spielbeteiligten und Spieler laut HBL verpflichtet zwei PCR-Testungen die Woche zu machen – die Daten werden im Vorfeld dem Veranstalter bekanntgegeben. Die Mannschaften haben eine Maskenpflicht, sollten Sie sich außerhalb des Spielfeldes und der Umkleidezone aufhalten.
  • Die Mannschaften haben separate Umkleideräume mit ausreichend Platz, Die Räume werden im Vorfeld desinfiziert und gelüftet.
  • In der Schiedsrichter*innen-Kabine dürfen sich maximal vier Personen zeitgleich aufhalten.
  • Im separaten Raum für das Kampfgericht dürfen sich maximal vier Personen zeitgleich aufhalten.
  • Ein eigener Raum zur medizinischen Vorbereitung der Spieler*innen ist für jeden Teamarzt / Teamphysiotherapeut vorzusehen. Dieser Raum darf nur von einem(r) Physiotherapeuten*in und einem(r) Spieler*in betreten werden.
  • Regelmäßige Durchlüftung sowie Reinigung der Räumlichkeiten muss gewährleistet werden.
  • Zugangsbereich zum Spielfeld (Spielfeldzugang) • Die Mindestabstandsregelung im Spielfeldzugang muss zu allen Zeitpunkten (Aufwärmen, Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) eingehalten werden. Ein Ordnungsdienst gewährleistet ein geordneter und abstandswahrender Zu- und Abgang.
  • Auswechselbereich / Mannschaftsbänke • Der Platz für die Mannschaftsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine entsprechende Entzerrung zu schaffen. Dort wo möglich, behalten Spieler*innen sowie Betreuer*innen ihren angestammten Platz auf der Mannschaftsbank.
  • Medizinisches Personal darf im Bedarfsfall von außerhalb der Coachingzone auf das Spielfeld kommen. Zu behandelnde bzw. medizinisch zu betreuende Spieler*innen müssen zu diesen Zwecken nach Information des Kampfgerichts das Spielfeld verlassen.
  • Die Mannschaftsbänke sind vor dem Eintreffen der Mannschaften durch das Reinigungspersonal zu desinfizieren.
  • Zeitnehmertisch • Der Laptop sowie die Maus zur Eingabe des Elektronischen Spielberichts sowie das Bedienpult zur Steuerung des Anzeigensystems sind vor und nach dem Spiel zu desinfizieren.  
  • Für die Kommunikation des Delegierten/Sekretär mit den Team-Offiziellen, z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, müssen weiterhin die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Im Falle einer direkten Kommunikation mit den Mannschaftsverantwortlichen bzw. Schiedsrichtern ist vom Delegierten ein Mund-Nasen-Schutz(FFP2-Maske) zu tragen..
  • Sonstiges • das Einlaufen bzw. das Verlassen des Spielfeldes durch die Mannschaften, erfolgt mit dem nötigen Abstand. Kabinen aller beteiligten werden mit Desinfektionsmitteln ausgestattet.
  • Die Platzierungen von Ordnern, TV-Produktion, Aufnahme Spielvideo sowie weiterer Personen, die sich normalerweise im Umfeld des Spielfeldes aufhalten haben auf den nötigen Abstand zu achten und einen Mund- und Nasenschutz(FFP2-Maske) zu tragen.
  • Fotografen haben hinter den LED-Banden zu stehen und müssen einen Mund- und Nasenschutz(FFP2-Maske) tragen und dürfen den Spielball nicht berühren
  • Beteiligte – Spielfeld, Halleninnenraum
    Spieler: 32 = 16 pro Mannschaft
    Offizielle: 8 = 4 pro Mannschaft
    Schiedsrichter*innen: 2
    Zeitnehmer*innen: 2
    Wischer*innen: 2
    Hallensprecher*innen; DJ: 4
    Gesamt = 50 Personen
     
  • Tribünenbereich/ Außenbereich/ All-Area
    Hygienebeauftragter: 1
    Vorstand: 16
    Vereinshelfer*innen: 14
    Sicherheitsdienst: 2
    Presse/Fotograf:10
    TV-Produktion: 7
    Gesamt = 50 Personen


3.    Zuschauer

Aktuell lässt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und der Stadt Hagen eine Zuschauerzahl von 1.300 Zuschauern durch die 2-G Regelung zu.

  • Einlass- und Auslassmanagement • Ticketing: werden ausschließlich personalisiert ausgegeben; (der Pandemiefall ist in die Ticket AGB und die Hallenordnung aufgenommen - Ticket AGB: „Sollten zur Abwehr von äußeren Gefahren, z. B. zum Gesundheitsschutz im Pandemiefall, Anordnungen der zuständigen Behörden erfolgen oder mit den Behörden abgestimmte Sicherheitskonzepte zum Einsatz kommen, so ist den darin aufgeführten Verhaltensregeln im Rahmen des Veranstaltungsbesuchs Folge zu leisten.“); Verhaltenshinweise zum Infektionsschutz sind in der Halle und vor der Halle ausgehängt.
  • Schutzmaßnahmen: Verpflichtung aller Teilnehmer*innen zum Tragen eines geeigneten MundNase-Schutzes bereits in Warte- und Einlassbereichen; die Maskenpflicht gilt auch auf dem Weg zum Sitz- bzw. Stehplatz. Nur auf den festen Sitz- und Stehplätzen ist die Maskenpflicht aufgehoben. Umfangreiche Informationen zu den pandemiebezogenen Regelungen; Angehörigen der Risikogruppen wird von Teilnahme abgeraten; Desinfektionsspender sind an allen Eingängen aufgestellt.
  • Ablauf- und Personalplanung für die Eingangs- und Ausgangssituationen: es gibt drei Eingänge, zwei für die Haupttribüne, einen für den VIP-Bereich (-> räumliche Entzerrung); jeder Eingang ist mit zwei Personen vom Sicherheitspersonal ausgestattet; Sicherheitspersonal/Ordnungsdienst ist für "Body-Check" ausgerüstet, also auf jeden Fall mit FFP2- besser sogar FFP3- Masken, Handschuhe
  • Einlasskontrolle: erfolgt kontaktlos. Hinweis weit vorab geben, dass Zutritt möglichst ganz ohne Taschen erfolgen soll; abgesetzte Verwahrstelle ist eingerichtet; zeitliche Entzerrung des Auslasses (analog Einlass) • Regelmäßige Lüftung der Räumlichkeiten wird gewährleistet.
  • Maßnahmen zum Hygieneschutz ab/bei Hallenzutritt • Desinfektion und Einsatz von Mund-Nasen-Schutz: Bereitstellung von Desinfektionsmittel an Ein- und Ausgängen und vor jeder Toilette im Teilnehmerbereich ist gewährleistet
  • Auf freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts wird hinweisen!
  • die Kontaktdaten der Zuschauer zur Nachverfolgung von Infektionsketten unter Berücksichtigung der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) sind im Vorfeld über den Ticketkauf erfasst worden.
  • Hinweise und Informationen werden über den Hallensprecher kommuniziert; auf den Treppen und an den Säulen/Wänden des Foyers wird auf die Abstandsregeln und Hygieneregeln hingewiesen
  • Betrieb von Gastronomie, Garderobe, Promotion-Stände und Fanshop • Generelle Regelungen: Schutzvorkehrungen aus behördlichen Anordnungen umsetzen; dabei Regelungen an den aktuellen Stand zum Betrieb der städtischen Gastronomie und im Einzelhandel angleichen bzw. an den Caterer im Publikbereich kommunizieren;
  • VIP-Bereich: konkrete Regelungen zu Warteschlangen, Abstandsmaße kennzeichnen. Abstimmung Einsatz Masken und/oder Visiere.
  • Organisation Gastronomie: Verzicht auf Selbstbedienungs-Buffets; Ausgabe von Speisen nur durch eingewiesenes Personal mit Handschuhen und Mund-Nasen-Schutz; Verzicht auf Mehrweggeschirr; Einbahnstraßen-Regelung
  • Aufbauplan/Sitzplan:  Essen und Trinken nur an den Plätzen im Sitzen – jeder Gast erhält einen Sitzplatz; Durchlüftung wird gewährleistet
  • Toilettennutzung •– nicht mehr als max. 8 Personen gleichzeitig in den einzelnen Toiletten; Desinfektionsständer vor Toiletteneingängen sind vorhanden
  • Hinweisbeschilderung zu Verhaltensregeln (z.B. "Hände gewaschen" vor Toiletten-Ausgang)
  • Reinigungsmaßnahmen: zusätzliches Reinigungspersonal vorsehen; Reinigungszyklen anpassen über erhöhte Reinigungsintervalle pro WC-Anlage; Desinfektionsmaßnahmen, z.B. aller Türklinken usw. vor, während und nach der Veranstaltung sind durch einen Dienstleister gesichert


4.    Sonstiges

  • Optimierung Hallenbelüftung, • Regelmäßige Hallenlüftung gewährleisten (mindestens vor dem Spiel, während der Pause und nach dem Spiel).
  • Umgang mit Verdachtsfall Maßnahmen im Umgang mit einem Verdachtsfall für eine CoVID19-Infektion bei Teilnehmer*innen/Mitarbeiter*innen: Bereitstellung Isolationsraum im Verdachtsfall; Information des Sanitätsdienstes bzw. Rettungsdiensts vor Ort; Information Gesundheitsbehörden • Nach Bekanntgabe einer CoVID19-Infektion hat eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt und der HBL zu erfolgen.

Hagen, 25. August 2021


Fynn Holpert
Hygienebeauftragter