Zur Erinnerung: In der 42. Minute der Partie hatte Ferndorfs Rechtsaußen Finn Scharnweber beim Spielstand von 23:22 für die Eintracht nur den Pfosten des Hagener Tores getroffen, das Spiel lief weiter. Trotzdem sprang die vom Kampfgericht bediente Anzeigetafel und das damit gekoppelte Scoreboard des Streamingdienstes DYN wenige Sekunden nach dem Wurf auf 23:23. Dieser Fehler zog sich trotz mehrfacher Hinweise aus dem Eintracht-Lager bis zum Schluss der Partie durch. Statt mit 32:32 – so die bislang offizielle Wertung – hätte das Spiel also 32:31 für die Eintracht enden müssen. Unmittelbar nach Spielschluss hatte die Eintracht Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt.
In der DHB-Stellungnahme heißt es, dass Jutta Ehrmann noch am Freitag mit Zeitnehmerin, Sekretärin und Delegiertem in die Analyse gegangen sei. „Klare Erkenntnis: Das Kampfgericht hat ein Tor wahrgenommen, das keines war. Seitens des DHB-Schiedsrichterwesens bedauern wir, dass die Situation nicht richtig erkannt wurde, und das gilt insbesondere für alle am Spielfeldrand mit der Leitung dieser Partie verantwortlichen Personen. Wir werden das intern selbstverständlich mit aller Konsequenz weiter aufarbeiten, wünschen uns aber auch einen sportlich-fairen Umgang miteinander“, zitiert der DHB in seiner Mitteilung Jutta Ehrmann.
Unabhängig von diesem Eingeständnis liegt die Entscheidung über den Hagener Einspruch weiterhin bei der Sportgerichtsbarkeit. Die komplette Stellungnahme des DHB gibt es hier zum Nachlesen.










